Blaulicht-Taxi? Schwerer Unfall eines KTW mit richterlichem Nachspiel
12 Dezember, 2007
Günzburg/BY - Dass der Fahrer eines KTW einen Personenbeförderungsschein benötigt war mir neu, der Staatsanwaltschaft und der Polizei dillingen scheinbar nicht, denn diese haben nach einem Frontalzusammenstoß eines KTW des BRK Ermittlungen gegen einen 20 jährigen Zivildienstleistenden eingeleitet, wie das Günzburger Tageblatt berichtet. Bei einem Überholvorgang kam es zu einem Frontalzusammenstoß mit einem LKW bei dem der Zivildienstleistende, sowie die 51 jährigePatientin die auf dem Baifahrersitz befördert wurde, schwere Verletzungen zu und mussten in ein Krankenhaus eingeliefert werden.
Ich werde die Sache weiter verfolgen. Jedoch entzieht sich mir leider die Kentniss auf welcher rechtlichen Grundlage die Ermittlungengen wegen eines fehlenden Personenbeförderungsscheins eingeleitet wurden. Sollte sich die Staatsanwaltschaft durchsetzen, so würde dies sicherlich eine erhebliche Rechtsunsicherheit für alle am Krankentransport beteiligte Hilfsorganisationen und Unternehmer bedeuten.
13 Dezember, 2007 at 12:05
[...] eines KTW, erste Konsequenzen Dezember 13, 2007 Günzburg/By - Wie hier im Blog schon an dieser Stelle berichtet wurde, kam es kürzlich zum Unfall eines KTW, bei dem der Fahrer und die Patientin schwer [...]