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Blaulicht-Taxi Teil II – Schwerer Unfall eines KTW, erste Konsequenzen

In Internet & Recht, Rettungsdienst on 13 Dezember, 2007 at 12:05

Günzburg/BY – Wie hier im Blog schon an dieser Stelle berichtet wurde, kam es kürzlich zum Unfall eines KTW, bei dem der Fahrer und die Patientin schwer Verletzt wurden. Wie nun herauskam, wurde der Zivildienstleitende, ohne es selbst zu wissen, im gewerblichen Krankentransport eingesetzt. Die Sachlage zeichnet sich so ab, dass der Zivi zwar im Auftrag des BRK unterwegs war, allerdings rechtlich ist diese Fahrt wohl als Gewerblich einzustufen. Damit ergibt sich für den Zivildienstleistenden die Zwickmühle, dass er einen Personenbeförderungsschein bnötigt hätte – den er aber erst mit 21 bekommt.

Zur Zeit wird seitens der zuständige Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen schwerer Körperverletzung ermittelt, gegen seinen Arbeitgeber, das Bayrische Rote Kreuz läuft kein Verfahren. Augenblicklich ermittelt jedoch noch die Polizei in Richtung BRK – wenn sie sich auch schwer dabei tut. Im Visier der ermittelnden Beamten steht der zuständige Fahrdienstleider. “Der Fahrdienstleiter des BRK hätte es aber wissen müssen, er hat vorsätzlich gehandelt.”, so ein Polizeisprecher gegenüber der AugsburgerAllgemeinen. Weiter: “Es ist tragisch, dass eine solche Geschichte durch einen Unfall herauskommt”, bedauerte der Polizist.

Der Kreisgeschäftsführer des BRK musste nach recherchen der Günzburger Zeitung gestern inter Fehler einräumen und habe Konsequenzen angekündigt. Der betreffende Mitarbeiter, der für die Kontrolle der Führerscheine Zuständig ist, wird nun mit arbeitsrechtlichen Schritten rechnen müssen. Wie diese aussehen wird ein Jurist entscheiden müssen. Weiter hat das BRK angekündigt künftig wöchentlich die Führerscheine aller Fahrer zu kontrollieren.

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