Thüringen - Der Gesetzgeber Landtag will das Thüringer Rettungswesen reformieren. Besser gesagt: er muss. Bevölkerungsrückgang und der zunehmende Mangel an Ärzten im Land zwingen zur Neuorganisation der Rettungsdienste. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierung wurde gestern vom Parlament in erster Lesung beraten.   Es gab viel Lob dafür aus allen drei Fraktionen. Dem Innenministerium, sagte die Gesundheitsexpertin der PDS-Linken, Ruth Fuchs, sei ein Balanceakt gelungen, den kaum jemand für möglich gehalten hat. Innenminister Karl Heinz Gasser (CDU) war geschmeichelt. Musste er sich doch anderthalb Jahre lang anhören, das Rettungsdienst-Gesetz sei überfällig. Gasser kam gestern darauf zurück. Wenn es um Gefahrenabwehr und die Gesundheitsvorsorge für die Bürger geht, dürfe man nicht schludern, begründete er die Verzögerung. Immerhin leisteten die Rettungskräfte im Freistaat rund 340 000 Einsätze pro Jahr, zu Lande und in der Luft. Das sind täglich etwa 930 Einsätze.

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if (pos!=-1) document.write(volltext.slice(pos+4)); Der Sicherstellungsauftrag für diese Aufgabe soll von den Landkreisen und kreisfreien Städten auf die Kassenärztliche Vereinigung übergehen. Eine Idee, die alle Beteiligten gut finden, ist die KV doch landesweit tätig und in der Lage, sowohl Krankenhausärzte als auch die niedergelassenen Freiberufler für die Notarzt-Dienste zu rekrutieren.

Aber da beginnen bereits die Schwierigkeiten. Die Krankenhausärzte sind bisher mit bis zu 85 Prozent an den Diensten beteiligt, während von den niedergelassenen Ärzten nur rund ein Drittel die notwendige Notfall-Qualifizierung hat. Eng wird es mit der Besetzung nicht in den großen Städten, wohl aber in den ländlichen, “einsatzarmen Regionen. Wo in einer Zwölf-Stunden-Schicht nur ein oder zwei Rettungsrufe ankommen, ist der Einsatz auch finanziell nicht attraktiv. Nach neuem Gesetz sollen die Krankenkassen nun die tatsächlich anfallenden Kosten tragen. “Ein Sicherstellungsauftrag allein kann Ärzte auch nicht herbeizaubern , gab die Abgeordnete Heike Taubert (SPD) zu bedenken. Notärzte gebe es auch mit dem alten Gesetz nicht zum Nulltarif. Wer das gut ausgebaute Rettungswesen Thüringens erhalten will, müsse dafür eben “Geld in die Hand nehmen .

Es ist nicht ihr Geld und auch nicht das des Landes. Seltsamerweise sollen die Kosten für das Rettungswesen fast vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden - also von deren versicherten Mitgliedern. Sie bezahlen den Service für alle mit inzwischen rund 80 Millionen Euro pro Jahr. In den vergangenen zehn Jahren sind die Ausgaben um 17 Prozent gestiegen, während die Einwohnerzahl Thüringens um acht Prozent zurückging. Minister Gasser meint, der Kostenaufwuchs sei dem zunehmenden Anteil älterer Menschen geschuldet und dem stetig steigenden Verkehrsaufkommen auf Thüringens Straßen. Die Fehleinsätze, die von den gesetzlichen Kassen ebenso bezahlt werden müssen wie andere “uneinbringliche Forderungen , blendete er bisher aus. Armin Findeklee, Vizechef der Landesvertretung Thüringer Ersatzkassenverbände, bedauert das außerordentlich. Diese Regelung sei nicht nur ungerecht, sondern rechtswidrig, sagte er im Gespräch mit der OTZ. Gegebenenfalls müsse dagegen vor Gericht geklagt werden.

Unzufrieden sind die Kassen auch mit der ungewöhnlich großen Zahl von Rettungsdienst-Leitstellen im Freistaat. Nach einem externen Gutachten würden vier zentrale Leitstellen statt der vorhandenen 14 völlig ausreichen. In der Landtagsdebatte schnitt nur Ruth Fuchs das Thema an. Sowohl die Leitstellen als auch die Zahl der Luftrettungsstandorte ist reduzierbar, sagte die Jenaerin. Dass die zahlreichen Hilfsorganisationen im Rettungsdienst vom neuen Gesetz geschützt werden, fand sie allerdings gut. Das sichere die Arbeitsplätze in der Region.

Wolfgang Fiedler (CDU), dessen Hoffnung in Erfüllung ging, als Letzter zu reden, lobte noch einmal das alte Rettungsdienst-Gesetz. Er hatte es 1992 mit beschlossen, und “es hat 15 Jahre lang gehalten . Seine SPD-Kollegin Taubert lud der Unionspolitiker freundlich ein, ihn beim nächsten seiner regelmäßigen Besuche der Jenaer Rettungsdienst-Leitstelle zu begleiten.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Was herausragend sein soll, braucht seine Zeit.

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